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BVerwG, 27.07.1970 - II B 20.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der Gewährung von Trennungsentschädigung an einen versetzten Beamten - Ablehnung eines Umzug auf Grund mangelnder ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.1970 - IV 474/69
- BVerwG, 27.07.1970 - II B 20.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 140.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.07.1970 - II B 20.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 11 des Gesetzes über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (RGBl. I S. 566) und zu Nr. 25 der Durchführungsverordnung vom 7. Mai 1935 (RBB. S. 40) in der Fassung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) setzt die Gewährung von Trennungsentschädigung an einen versetzten Beamten voraus, daß dieser gerade wegen Wohnungsmangels am alsbaldigen Umzug gehindert ist; demgemäß ist die Gewährung von Trennungsentschädigung alsbald einzustellen, wenn der Beamte, sei es auch aus anerkennenswerten sonstigen Gründen, endgültig nicht umzugswillig ist (so bereits das Urteil des Senats vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379]).